Häufig gestellte Frage
Willkommen in unserem TCO-FAQ! Wir erklären hier die Grundlagen einer TCO-Anfrage.
Es werden gemäß der EU-Verordnung 2021/784 in insgesamt 5 verschiedene Arten von terroristischen Inhalten unterteilt:
- Terroranstiftung: Das Material stiftet andere zur Begehung terroristischer Straftaten an, unter anderem durch Verherrlichung terroristischer Handlungen, durch Befürwortung der Begehung solcher Straftaten (Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung).
- Terrorbegehung: Das Material bestimmt andere zur Begehung von oder zu einem Beitrag zur Begehung von terroristischen Straftaten auf (Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b der Verordnung).
- Terroranstiftung: Das Material bestimmt andere zur Beteiligung an Handlungen einer terroristischen Vereinigung (Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung).
- Anleitungen gefährliche Objekte: Das Material enthält Anleitungen zur Herstellung oder den Gebrauch von Sprengstoffen, Schuss- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen beziehungsweise Unterweisung in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen oder zu deren Begehung beizutragen (Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d der Verordnung).
- Terrorgefahr: Das Material stellt eine Gefahr dar, dass eine der terroristischen Straftaten begangen wird (Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe e der Verordnung).
Die Anfrage ist für Nutzer an [email protected] oder über das Formular "Abuse / TCO-Entfernungsanfrage" und für Behörden an [email protected] oder über das Formular "Abuse / TCO-Entfernungsanfrage (Behörden)" zu stellen. Eine Entfernungsanordnung kann angehangen werden, ist jedoch nicht erforderlich, da bei einem berechtigten Hinweis auf besagte Inhalte diese umgehend von den Systemen entfernt werden.